Hallo Flanders,
mit dieser Frage bist Du hier falsch.
Sogar auf Seiten, die auf dieses Thema spezialisiert sind, findest Du keine klaren Antworten zu diesem Thema, zumindest was die Umsetzung in Deutschland betrifft. Dass es zu diesem Thema in Deutschland noch keine bekannte Abmahnwelle gibt, zeigt deutlich, dass selbst die windigen Abmahnanwälte Deutschlands nicht sicher sind, ob man Betreiber von Webseiten, die Cookies setzen und ihre Besucher nicht vor Besuch der Seite mit Overlays und Popups nerven, dafür belangen kann.
Wir brauchen in diesem Forum also keine Fragen zu diesem Thema, sondern Antworten
Die einzige Antwort ist wohl im Augenblick: Es gilt das Recht des Landes, in dem der Betreiber der Website gemeldet ist. Wenn das eine Firma ist, die international tätig ist und Inhalte in vielen Sprachen und unter den Domains vieler Länder oder .com, .net, .org usw. anbietet, wird auch das schwierig.
Besonders verwirrend sind dann solche Sätze, gefunden bei Heise:
Notwendige Cookies bleiben zulässig, hinsichtlich Flash-Cookies und generell Tracking-Cookies, Zählpixel und ähnlichen Techniken braucht der Webseitenbetreiber nun aber das Einverständnis.
Was sind "Notwendige Cookies"
Also im Zweifelsfall einen spezialisierten Anwalt hinzuziehen
Mein aber wirklich vollkommen
UNVERBINDLICHER Tipp für deutsche Seiten: Zumindest in einer Datenschutzerklärung auf den Einsatz von Cookies hinweisen, denn das ist garantiert Pflicht,
Gert
PS: CMSimple setzt keine Cookies im Frontend, erst beim einloggen in das Backend, und da gibt es einen Hinweis, der jedoch nicht bestätigt werden muss. Man kann jedoch den Vorgang des einloggens als Bestätigung verstehen.
Nach dem ausloggen ist nur noch die Session aktiv, alle anderen Cookies sind wieder weg. Die Session sollte sich beim schliessen des Browsers auch erledigt haben.
Meine Plugins werde ich in den nächsten Tagen prüfen und die, die Cookies im Frontend setzen, auf den Downloadseiten entsprechend kennzeichen.